Die Berufsbezeichnung "Psychotherapeut" bzw. "Psychotherapeutin" dürfen in Österreich nur Personen führen, die eine den Anforderungen des zuständigen Bundesministeriums entsprechende Ausbildung absolviert haben. Diese Anforderungen sind im Psychotherapiegesetz festgelegt. Als Zusatzbezeichnung können Psychotherapeut*innen einen Hinweis auf die jeweilige Methode der Ausbildungseinrichtung, bei der die Psychotherapieausbildung absolviert worden ist, anfügen. Mit Inkrafttreten des Psychotherapie-Gesetzes 2024 - per 1.1.2025 - werden die psychotherapeutischen Methoden übergeordneten Clustern zugeordnet.
Die Psychotherapie-Ausbildung gliedert sich in ein psychotherapeutisches Propädeutikum und ein psychotherapeutisches Fachspezifikum. Das Propädeutikum ist die gemeinsame Grundlage für alle Psychotherapeut*innen und dient vor allem der Vermittlung von Wissen und praktischer Erfahrung, die grundlegend für alle psychotherapeutischen Schulen sind. Der zweite spezielle Teil, das Fachspezifikum, ist die konkrete Ausbildung in einer der anerkannten Psychotherapie-Methoden. Es setzt sich zusammen aus einem kleineren theoretischen und einem sehr umfangreichen praktischen Teil, der schrittweise für die konkrete selbständige Arbeit als Psychotherapeut*in vorbereitet.
Um Psychotherapeut*in zu werden muss man also nicht – wie häufig angenommen wird – Psychologie studieren. Allerdings gibt es für die Zulassung für das Propädeutikum und für das Fachspezifikum jeweils eine Reihe von Voraussetzungen. Das sind u.a. Altersgrenzen, (für das Propädeutikum vollendetes 19. Lebensjahr und für das Fachspezifikum vollendetes 24. Lebensjahr) und bestimmte Ausbildungen, die man absolviert haben muss.
Mit 1.10.2026 treten die Regelungen betreffend „Akademisierung“ der Ausbildung in Kraft.
Personen mit einer o.a. Ausbildung werden in die beim Bundesministerium geführte Berufsliste (Psychotherapie) eingetragen. Vom Bundesministerium werden 23 Therapierichtungen anerkannt, die auf unterschiedliche Weise versuchen, Menschen mit psychischen Problemen zu helfen.
Psychotherapeutische Behandlung
Die Ausübung der Psychotherapie im Sinne des Psychotherapiegesetzes ist die nach einer allgemeinen und besonderen Ausbildung erlernte, umfassende, bewusste und geplante Behandlung von psychosozial oder auch psychosomatisch bedingten Verhaltensstörungen und Leidenszuständen mit wissenschaftlich-psychotherapeutischen Methoden in einer Interaktion zwischen einem oder mehreren Behandelten und einem oder mehreren Psychotherapeut*innen mit dem Ziel, bestehende Symptome zu mildern oder zu beseitigen, gestörte Verhaltensweisen und Einstellungen zu ändern und die Reifung, Entwicklung und Gesundheit des Behandelten zu fördern.