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Im Vorwort wird darauf hingewiesen, dass in allen psychosozialen Berufen Selbsterfahrung und Super­­vision notwendige Voraussetzungen für eine eigenverantwortliche Berufstätigkeit sind. Her­vor­gehoben wird ihre Wichtigkeit zur Förderung und Entwicklung personaler und sozialer Kompetenzen und für eine wertschätzende Haltung gegenüber Klient*innen.

Punkt 1 definiert Selbsterfahrung als Reflexion des privaten Lebens mit dem Ziel wichtige Wirk­fak­to­ren für die berufliche Tätigkeit, das psychotherapeutische, klinisch psychologische oder gesund­heits­psychologische Handeln zu erkennen. Selbsterfahrung wird in drei Bereiche unterteilt, nämlich die private Lebenserfahrung, die professionelle Erfahrung als berufliche Selbsterfahrung und die biogra­fische Erfahrung als überdauernder persönlichkeitsspezifischer Anteil. Ausgehend von der Grundan­nahme, dass die eigenen Erfahrungen das Denken, Fühlen, Verhalten und Handeln im beruflichen Kontext bedeutsam beeinflussen, steht das Erkennen und Verstehen dieser Einflüsse im Vordergrund der Selbsterfahrung.

Punkt 2 definiert Supervision als eigenständige Reflexionsmethode, bei der wichtige berufsbezogene Situationen aus verschiedenen Blickwinkeln und Kontexten betrachtet werden. Ziel ist ein vertieftes Verstehen und die Eröffnung von Wahlmöglichkeiten für das eigene Handeln. Es werden fünf The­men definiert, mit denen sich Supervision befasst, nämlich: Klärung der eigenen beruflichen Aufgabe und Rolle, Klärung des Kontakts und der Beziehung zu Klient*innen, Entwicklung fachlicher Zielvor­stel­lungen, Ergründen biografische Einflüsse auf das eigene Handeln sowie Erhaltung von Energie und Freude am Beruf.

In Abgrenzung von Selbsterfahrung wird festgehalten, dass Supervision den Arbeitszusam­men­hang in den Vordergrund stellt. Kein Zeil von Supervision ist hingegen eine Rekonstruktion oder Modifikation der Persönlichkeit oder ihres Ver­hal­tens. Supervision ist auch keine Behandlung von Leidenszu­stän­den im Sinne des Psychotherapiegesetzes.

Punkt 3 behandelt die kollegiale Intervision, die ein auf Gleichrangigkeit und Eigenverantwortlichkeit beruhender professioneller, lösungsorientierter Austausch ist, in der Gruppenmitglieder sich gegen­seitig unterstützen. Es gibt hier keine feste Leitung und demnach auch keine festen Regeln oder ein festgelegtes Ablaufverfahren.

In Abgrenzung von Supervision steht bei der kollegialen Intervision der kollegiale Austausch im Vordergrund. Supervision hingegen hat eine Leitung und kann nur von be­rufs­­erfahrenen Kolleg*innen der Psychotherapie, Klinischen Psychologie und Gesundheitspsychologie geleistet werden.

Punkt 4 geht auf Eigentherapie bzw. psychotherapeutische Behandlung ein. Diese wird verstanden als Rekonstruktion oder Modifikation der gesamten Person insbesondere ihres Verhaltens und eine Behebung eines Leidenszustandes im Sinne des Psychotherapiegesetzes. Wohingegen psycho­the­ra­peutische Supervision vom beruflichen Kontext ausgeht und bestimmte Probleme des beruflichen Handelns reflektiert.

Link zum Originaltext: www.sozialministerium.at (PDF-Datei)


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